AGB
Vertragsbedingungen
Allgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen von Trip Treat für Pauschalreisen und von Trip Treat als Reiseveranstalter zusammengestellte Reiseleistungen.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, bei denen Trip Treat als Reiseveranstalter auftritt.
Vertragspartner und Reiseveranstalter ist:
Trip Treat
Zeuläckerstraße 10c
60389 Frankfurt am Main
E-Mail:
reservation@triptreat.de
Telefon:
+49 172 7627208
Vertragsschluss und Buchungsbestätigung
Mit der Buchungsanfrage bietet der Reisende Trip Treat den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage des Angebots sind die Reisebeschreibung, die vorvertraglichen Informationen und sämtliche ergänzenden Angaben, die dem Reisenden vor der Buchung zur Verfügung gestellt wurden.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Trip Treat die Buchung in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt. Der Reisende hat die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.
Der buchende Reisende steht für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reisenden ein, sofern er diese Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.
Reiseleistungen
Art und Umfang der vereinbarten Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung, den vorvertraglichen Informationen und der Buchungsbestätigung.
Nebenabreden und besondere Wünsche werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Trip Treat ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
Reisepreis, Anzahlung und Restzahlung
Nach Vertragsschluss und Übergabe des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Buchungsbestätigung und Übergabe des Sicherungsscheins fällig.
Zahlungen können – soweit im Buchungsvorgang angeboten – per Kredit- oder Debitkarte über Stripe, PayPal, Banküberweisung oder über eine andere von Trip Treat ausdrücklich angebotene Zahlungsmethode erfolgen.
Erfolgt eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht, kann Trip Treat vom Vertrag zurücktreten und eine angemessene Entschädigung nach den Rücktrittsregelungen verlangen.
Preisänderungen vor Reisebeginn
Trip Treat kann sich eine gesetzlich zulässige Preiserhöhung nur vorbehalten, wenn dies im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Preiserhöhung kann insbesondere durch nach Vertragsschluss gestiegene Beförderungskosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse begründet sein. Sie muss dem Reisenden klar und verständlich mitgeteilt und berechnet werden.
Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird. Übersteigt sie 8 % des Reisepreises, gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden.
Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Trip Treat. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen in Textform erklärt werden.
Im Falle des Rücktritts verliert Trip Treat den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
Pauschalierte Rücktrittsentschädigung
| Zugang der Rücktrittserklärung | Pauschale je Reisendem |
|---|---|
| Bis 60 Tage vor Reisebeginn | 20 % des Reisepreises |
| 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn | 35 % des Reisepreises |
| 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn | 50 % des Reisepreises |
| 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn | 70 % des Reisepreises |
| 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn | 85 % des Reisepreises |
| Am Reisetag oder bei Nichtantritt | 95 % des Reisepreises |
Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Trip Treat kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Trip Treat bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Kostenfreier Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen
Der Reisende kann vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Rücktrittsentschädigung vom Vertrag zurücktreten, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung zum Reiseziel erheblich beeinträchtigen.
Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
Umbuchung und Ersatzreisende
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Trip Treat prüft Umbuchungswünsche jedoch nach Verfügbarkeit. Entstehende Mehrkosten für Flug, Hotel oder andere bereits bestätigte Reiseleistungen trägt der Reisende.
Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Trip Treat kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Für die durch den Eintritt entstehenden angemessenen Mehrkosten haften der ursprüngliche und der neue Reisende gesamtschuldnerisch.
Rücktritt durch Trip Treat und Mindestteilnehmerzahl
Trip Treat kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Rücktritt innerhalb der dort genannten Frist erklärt wird.
Die Erklärung muss spätestens erfolgen:
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von zwei bis sechs Tagen,
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
Trip Treat kann außerdem zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise verhindern. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstattet.
Mitwirkungspflichten des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, Trip Treat unverzüglich zu informieren, wenn Reiseunterlagen nicht rechtzeitig zugehen oder die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird.
Der Reisende hat Trip Treat oder der angegebenen Kontaktstelle Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterlässt der Reisende schuldhaft eine rechtzeitige Mängelanzeige, können gesetzliche Ansprüche eingeschränkt sein.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Trip Treat informiert den Reisenden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie über die ungefähren Fristen für die Erlangung erforderlicher Visa.
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Reisedokumente rechtzeitig zu beschaffen, mitzuführen und die persönlichen Einreise- und Gesundheitsvoraussetzungen zu erfüllen, soweit Trip Treat die Beschaffung nicht ausdrücklich übernommen hat.
Nachteile, die aus fehlenden oder ungültigen Dokumenten entstehen, trägt der Reisende, sofern Trip Treat seine Informationspflichten erfüllt hat.
Reisemängel, Abhilfe und Rechte des Reisenden
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Trip Treat kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Kündigung, Ersatzleistungen, Schadensersatz und Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
Haftung
Die vertragliche Haftung von Trip Treat für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf den dreifachen Reisepreis beschränkt sein.
Gesetzliche Haftungsbeschränkungen und internationale Übereinkommen bleiben unberührt.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website von Trip Treat.
Verbraucherstreitbeilegung
Trip Treat ist nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Kontakt zum Reiseveranstalter
Trip Treat –
Zeuläckerstraße 10c, 60389 Frankfurt am Main
Telefon:
+49 172 7627208
E-Mail:
reservation@triptreat.de






